Monat: November 2017

Winterzeit ist Streuzeit – Streusalz Alternative ohne Salz

Winterzeit ist Streuzeit – Streusalz Alternative ohne Salz

Zeit zum Lesen: ca. 4 Minuten.

Wird es im Winter kalt und glatt, sind die Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Gehsteige vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Passiert ein Unfall, geht es schnell um die Frage, wer für den Schaden haftbar ist. Während in einigen Gemeinden der ihnen obliegenden Pflicht zum Räumen und Streuen selbst nachkommen, wälzen andere diese Pflichten gerne auf die Anlieger ab. Die Eigentümer der anliegenden Häuser und Grundstücke können diesen Räum- und Streupflichten entweder selbst nachkommen, oder sie geben sie an die Mieter oder einen Hausmeisterservice weiter. Auch wenn die gesetzlichen Regeln nicht sämtliche Pflichten aller Streupflichtigen bis auf das letzte i-Tüpfelchen vorschreiben, sollten Schnee und Eis rechtzeitig beseitigt werden.

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